VBE aktuell 01/21: Regelungen für den Schulbetrieb vom 11. - 31. Januar

07.01.2021

Bereits gestern erklärte der VBE Landesvorsitzende Stefan Behlau anlässlich der Regelungen des Schulbetriebes in Nordrhein-Westfalen:

„Es ist eine harte Entscheidung, die uns allen viel abverlangt. Eltern sind gefordert, ihr Kind möglichst zu Hause zu lassen und zu betreuen. Schülerinnen und Schüler müssen unter erschwerten Bedingungen lernen. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Schulleitungen werden schulische Bildung trotz der notwendigen Distanz ermöglichen und Betreuung und Unterstützung gewährleisten, wo sie notwendig ist. Was die Kolleginnen und Kollegen trotz schwieriger Bedingungen leisten, verdient Respekt und Anerkennung. Die harten Maßnahmen sind gerade im Schulbereich eine enorme Zumutung, die aber zu ertragen ist, um das Ziel eines kontinuierlicheren Schullebens wieder zu erreichen. Die Gesundheit aller geht vor. Alle tragen Verantwortung. Ein starker Zusammenhalt ist jetzt entscheidend.“

Die Schulmail zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 regelt in erster Linie den Schulbetrieb bis zum 31. Januar 2021

Folgendes wurde entschieden:

Richtig: Ab dem 11. Januar findet der Unterricht in allen Schulen und Schulformen als Distanzunterricht statt.

Wichtig: Sollte Vorbereitungszeit erforderlich sein, so sind bis zu zwei Organisationstage möglich. Der VBE begrüßt, dass diese Möglichkeit den Schulleitungen vor Ort eingeräumt wird. In diesem Fall beginnt der Distanzunterricht spätestens am 13. Januar.

Richtig: Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder zuhause zu Betreuen. Hierfür wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und erweitert. Schulen werden darum gebeten, diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schule weiterzugeben.

Wichtig
: Der VBE möchte sie unterstützen und wird am 11. Januar eine entsprechende unverbindliche Mustervorlage zum Download auf der Homepage unter dem Menüpunkt Service bereitstellen.

Richtig: Schulen bieten für die Klassen 1-6 eine Betreuung für die Kinder an, die nicht zuhause betreut werden können, oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem Jugendamt vorliegen könnte. Der zeitliche Umfang entspricht dem regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraum. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung in höheren Altersstufen (nach Absprache mit den Eltern).

Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um Unterricht, sondern den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Sie nehmen also am Distanzunterricht ihrer Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht oder auch Lehrkräfte, die z.B. nicht in den Distanzunterricht eingebunden sind.  Die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag muss vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden werden.

Richtig: Bis zum 31. Januar 2021 werden keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben.

Wichtig: Ausnahmen gelten für noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen den Jahrgangstufen Q1/ Q2 bzw. den Klassen 12 und 13der Beruflichen Gymnasien sowie den Abschlussklassen des Berufskollegs.

Richtig: In der Schulmail geht das MSB auf zahlreiche Forderungen des VBE ein, z. B. die Unterstützung der Lehrkräfte durch Bereitstellung von zwei FFP 2 Masken pro Präsenztag. Diese Masken müssen nun schnell und unkompliziert in den Schulen ankommen. Des Weiteren können alle an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen sich bis zum letzten Schultag vor den Osterferien sechsmal anlasslos testen lassen (in der Zeit bis zum 31.1.21 nur die Personen, die tatsächlich einen Präsenzdienst in der Schule leisten).

Wichtig: Der VBE NRW vermisst klare Aussagen z. B. zu den Delfin 4 Testungen und hat bereits eine entsprechende Anfrage an das MSB gestellt. Der VBE NRW plädiert auch hier dafür, dem Gesundheitsschutz Vorrang zu gewähren. Sobald uns eine Antwort vorliegt, informieren wir umgehend.

Richtig: Am 25. Januar werden die Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten. Daraus werden sich Konsequenzen für den weiteren Schulbetrieb ab dem 01.02.2021 ergeben.

Wichtig: Der VBE stellt fest und begrüßt, dass das MSB bereits jetzt eine erste Information gibt, wie der zeitliche Entscheidungsablauf Ende Januar sein wird. Die rechtzeitige Information der Schulen wurde vom VBE immer wieder eingefordert.

Der VBE sieht die Bedarfe in den Schulen, wie z.B. in vielen Schulen die erhöhten Brief- und Portokosten, die nicht nur bei der Zeugnisausgabe entstehen werden. Deshalb setzt sich der VBE z.B. für ein schuleigenes Corona-Budget ein.

Der VBE wird sich weiterhin auf Grundlage der 10 notwendigen Schlussfolgerungen für starke Schulen in der Zeit der Corona Pandemie für die Pädagoginnen und Pädagogen einsetzen und den Stimmen aus der Praxis Gehör verschaffen.

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