VBE aktuell 39/20: Corona Tests für Beschäftigte in Kita und Schule
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals darüber informieren, dass die Vereinbarung des MAGS NRW mit der kassenärztlichen Vereinigung Sie berechtigt, sich anlasslos auf das Corona Virus testen zu lassen. Dieser Test kann alle 14 Tage wiederholt werden.
Alle Ärzte sind von der kassenärztlichen Vereinigung über die Abrechnungsmodalitäten informiert worden. Dennoch sind Beschäftigten z.T. (privatärztliche) Rechnungen ausgestellt worden.
Der VBE rät: Schicken Sie diese Rechnungen an den Arzt zurück mit dem Hinweis, dass er den Test nur nach den mit dem MAGS vereinbarten Abrechnungsmodalitäten abrechnen kann.
Hier finden Sie:
- weitere Informationen zur Abrechnung durch die Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
- Listen der testbereiten Ärztinnen und Ärzte
im Bereich der KV Nordrhein
im Bereich der KV Westfalen-Lippe
Ihre VBE-Personalräte beraten Sie gerne bei weiteren Fragen und Unklarheiten.
Bleiben Sie gesund!